Jungeiche Evelyn Kamber
25.11.2025 Raumplanung

Unersetzbaren Eichenwald erhalten

Der Kanton Zürich will für eine Deponieerweiterung in Rümlang über sieben Hektaren ökologisch wertvollsten Alteichenwald roden. Damit würden gefährdete Tierarten für immer aus dem Gebiet verschwinden. Die Naturschutzorganisationen reichten dagegen eine Beschwerde ein, und das Gericht gab ihnen Recht, weil das Vorhaben geltendes Umweltrecht verletzt.

Die Deponie Chalberhau bei Rümlang soll gemäss kantonalem Gestaltungsplan erweitert werden. Vom Vorhaben ist ein ökologisch ausserordentlich wertvoller Wald mit bis zu 250 Jahre alten Eichen betroffen. Dieser bietet hoch spezialisierten Arten Lebensraum und ist im Kanton Zürich nahezu einzigartig und schweizweit selten. Ein biologisches Gutachten weist einen Lebensraum von nationaler Bedeutung aus, der nicht ersetzt werden kann.

Ausgerechnet auf Kosten dieses Lebensraums soll eine Deponie erstellt werden. Auch den Naturschutzorganisationen ist klar, dass es Deponien braucht. Aber es ist die Frage, welches der beste Standort dafür ist. Die Chalberhau ist es nicht, weil dafür der fast einzigartige Wald gerodet werden müsste. «Wir können es uns in Anbetracht der Biodiversitätskrise schlichtweg nicht leisten, einen ökologisch derart wertvollen Lebensraum für eine Schuttdeponie zu opfern!» meint Kathrin Jaag, Co-Geschäftsführerin von BirdLife Zürich. Nach dem Ende der Deponietätigkeit soll die Fläche zwar wieder aufgeforstet werden. Doch Vanessa Wirz, Co-Geschäftsleiterin von Pro Natura Zürich, gibt zu bedenken: «Bis der Wald nur annähernd wieder den heutigen ökologischen Wert hat, gehen 200-250 Jahre ins Land.» Und Cornelia Hafner, Geschäftsführerin WWF Zürich, ergänzt: «Da jedoch die auf solche Alteichen angewiesenen seltenen Arten nicht so lange ohne diese überleben können, wären sie bis dahin längst definitiv verschwunden». Auch das über Jahrhunderte gewachsene Zusammenspiel von Pilzen, Mikroorganismen und Baumwurzeln im Waldboden, welches für einen solchen Lebensraum zentral ist, würde definitiv zerstört und kann sich kaum wieder entwickeln.

Der Planungsbericht des Kantons kommt aufgrund dieses Umstands zum Schluss, dass das Projekt «aus naturschutzrechtlicher Sicht trotz den vorgenommenen Optimierungen aufgrund der Zerstörung eines nicht ersetzbaren Lebensraums nach wie vor als nicht umweltverträglich beurteilt werden» muss. Warum der Kanton diesen wertvollen Lebensraum trotzdem unwiderruflich zerstören will, ist nicht nachvollziehbar. Die Naturschutzorganisation reichten eine Beschwerde ein.

Das Baurekursgericht Zürich hat die Beschwerde gutgeheissen. Es bestätigt, dass ein rechtskonformer Richtplaneintrag fehlt und dass die Standortgebundenheit nicht nachgewiesen ist. Insbesondere betont es auch, wie wertvoll und aussergewöhnlich der natürliche Lebensraum ist, der durch die Deponieerweiterung zerstört worden wäre.

Fälle wie dieser zeigen, wie wichtig es ist, dass die Natur eine Stimme im Bewilligungsprozess hat. Nur so kann sichergestellt werden, dass geltende Umweltgesetze eingehalten werden.

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