wald pro natura

Bäume zur richtigen Zeit fällen

Jeder Holzschlag verändert die Standortbedingungen markant: Wo Schatten und Kühle war, ist plötzlich viel Licht und Wärme. Es ist deshalb wichtig, dass beim Holzen Rückzugsorte wie zum Beispiel besonders alte Bäume mit Asthöhlen, Ameisenhaufen oder Asthaufen erhalten werden. Ebenso wichtig ist der Zeitpunkt des Eingriffs.

April bis August: Keine Bäume fällen

Jetzt ist der Wald voller Leben. Die Bäume wie auch die Sträucher und Kräuter blühen und wachsen, viele Tiere paaren sich und ziehen ihre Jungen auf. Indirekt verbietet das kantonale Jagdgesetz in dieser Zeit die Holzerei im Wald: "Es ist verboten, Wildtiere sowie deren Jungtiere und Gelege vorsätzlich oder grob fahrlässig zu stören". Folglich ist von Anfang April bis Ende August auf Holzschläge zu verzichten. Nur wenn ein Baum ein akutes Sicherheitsrisiko darstellt, kann er gefällt werden.

 

März und September/Oktober: Besondere Vorsicht geboten

Im März treiben die Bäume und Kräuter die ersten Blätter aus, die Vögel beginnen Nester zu bauen oder sogar schon zu brüten. Im September/Oktober bereiten sich die einen Waldbewohner bereits auf den Winter vor, andere sind noch mit dem Nachwuchs beschäftigt. Diese Monate sind also heikel, bieten vor allem im Herbst aber auch einen Vorteil: Die Böden sind oft trocken, wodurch beim Holzen der Lebensraum Boden mit seinen Millionen von Kleinstlebewesen geschont wird. Der Entscheid über einen Holzschlag hängt von vielen Faktoren wie zum Beispiel dem Vorkommen einzelner Tierarten oder der Witterung ab.

 

November bis Februar: Auch in der Hauptsaison Rücksicht nehmen

Jetzt sind die Bäume und anderen Pflanzen in der Vegetationsruhe, und auch die meisten Tiere haben sich zurückgezogen. Das sind grundsätzlich gute Voraussetzungen für Holzschläge. Aber aufgepasst: Einzelne Vogelarten wie der Waldkauz beginnen bereits im Februar mit der Brut. Und je wärmer die Winter werden, desto seltener ist der Boden gefroren, sondern feucht bis nass – der weiche Boden kann durch schwere Maschinen geschädigt werden. Auch im Winter heisst es deshalb Rücksicht auf die Situation zu nehmen.

Weiterführende Informationen

Info

Achtung: Es droht sogar das Gefängnis.
Auch das Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel schützt brütende Vögel: «Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe wird bestraft, wer vorsätzlich und ohne Berechtigung [...] das Brutgeschäft der Vögel stört». Bäume beherbergen – vor allem, wenn sie eine gewisse Grösse erreicht haben – häufig brütende Vögel. Dies ist aber oft nicht auf den ersten Blick erkenntlich, da die Vögel ihre Wohnung nicht verraten wollen und sich deshalb durchaus recht heimlich verhalten. Darum ist auf Baumfällungen in der Brutzeit der Vögel ganz zu verzichten.