Win-win für Natur und Sport
Im Herbst 2013 beschloss die Gemeindeversammlung Hinwil die Einzonung von Land, um die Sportanlagen auszubauen. Insbesondere sollte eine Dreifachturnhalle für Schulen und Sportvereine entstehen. Der Haken daran: Mit der Einzonung wäre auch die teilweise Überbauung eines Flachmoores ermöglicht worden. Zwar hatte der Gemeinderat das Moor schon 30 Jahre zuvor als Naturschutzobjekt bezeichnet. Er gewichtete das Interesse an neuen Sportflächen aber höher als dasjenige am Naturschutz. Dabei geniessen Moore in der Schweiz den höchstmöglichen Schutz und ihre Zerstörung ist grundsätzlich verboten.
Moor muss erhalten bleiben
Pro Natura Zürich liess mittels Beschwerde gerichtlich prüfen, ob die Einzonung geltendes Umweltrecht einhält. Zudem verwiesen wir ausdrücklich darauf, dass die Einzonung nur um die Moorfläche – eine im Vergleich zum Gesamtprojekt kleine Fläche – reduziert werden müsste. 2015 bestätigte das Baurekursgericht, mit deutlichen Worten, dass die Einzonung nicht rechtskonform sei.
Die Gemeinde habe weitgehend unberücksichtigt gelassen, dass es sich hier um ein Naturschutzobjekt handle und dass Orchideen gesetzlich geschützt seien. Zudem würden mit der Realisierung der geplanten Sportplatzfläche nicht nur die geschützten Pflanzenarten auf der beanspruchten Fläche verschwinden, sondern «es bestände zudem die sehr grosse Gefahr, dass auch das ‘Restried’ erheblich beeinträchtigt oder sogar unwiderruflich zerstört würde».
Beim Gerichtsurteil spielte eine Rolle, dass die Dreifachturnhalle auch ohne Einzonung des Rieds problemlos realisiert werden konnte. Und das ist heute Realität: 2023 wurde die rechtskonforme und rundumerneuerte Sportanlage inklusive Turnhalle eröffnet. Ohne Verbandsbeschwerderecht – das der Natur rechtliches Gehör verleiht – wäre unnötig ein wunderschönes Stück Natur geopfert worden.
Weiterführende Informationen
Info
Das Verbandsbeschwerderecht für ausgewählte Natur- und Heimatschutzorganisationen besteht national seit 1967 und kantonal seit 1987. Mit dem Recht kann einzig verlangt werden, dass ein Gericht prüft, ob die geltenden Gesetze eingehalten werden. Der sorgfältige Gebrauch des Beschwerderechts muss dem Bund jährlich rapportiert werden. In den letzten 10 Jahren hat Pro Natura Zürich pro Jahr zwei bis drei Beschwerden geführt und zu 90 % Recht erhalten.